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Barrierefreie Website erstellen lassen: BFSG und WCAG erklärt

Barrierefreie Website erstellen lassen: Was das BFSG für Onlineshops bedeutet, wie WCAG funktioniert, wie der Ablauf aussieht und was die Kosten bestimmt.

Sie verkaufen Produkte oder Dienstleistungen über Ihre Website, nehmen Bestellungen oder Buchungen online an, und in den letzten Monaten hat Sie ein Kunde, ein Marktplatzbetreiber oder ein Berater gefragt: „Ist Ihre Seite eigentlich barrierefrei?“ Dann haben Sie etwas vom „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ gelesen, aber nicht herausgefunden, ob es für Sie gilt, was es konkret verlangt und was Sie am Ende beauftragen müssen. Das ist völlig normal. In diesem Artikel erkläre ich als Inhaber oder Geschäftsführer ohne Fachwissen, worauf es ankommt, wenn Sie eine barrierefreie Website erstellen lassen möchten. Ich bin Ümit Kırkoç, Webdesigner und SEO-Berater, ich arbeite allein von Istanbul aus, und am Ende zeige ich offen, wie ich Barrierefreiheit im Rahmen meiner Website-Erstellung angehe.

Vorweg ein Hinweis: Ich bin kein Jurist. Ob das Gesetz auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, welche Ausnahmen greifen und welche Folgen bei Verstößen drohen, sind Rechtsfragen, die ich nicht verbindlich beantworten kann. Was ich hier schreibe, ist der praktische Rahmen aus Sicht eines Webdesigners. Bevor Sie Entscheidungen treffen, sollten Sie eine Juristin oder einen Juristen fragen. Mein Teil ist die technische Seite: dafür zu sorgen, dass Ihre Website tatsächlich benutzbar ist.

Was bedeutet „barrierefreie Website“?

Eine barrierefreie Website ist eine Seite, die jeder nutzen kann. Mit „jeder“ meine ich: Menschen, die schlecht oder gar nicht sehen und sich die Seite von einem Vorleseprogramm vorlesen lassen. Menschen, die keine Maus bedienen können und nur mit der Tastatur navigieren. Menschen mit Farbsehschwäche. Menschen, die gehörlos oder schwerhörig sind und Videos mit Untertiteln ansehen. Und ganz gewöhnliche Menschen, die im Alter schlechter lesen oder sich die Hand gebrochen haben und das Smartphone einhändig bedienen. Barrierefreiheit betrifft also nicht eine kleine Minderheit, sondern uns alle zu unterschiedlichen Zeiten.

Das technische Maß dafür heißt WCAG. Das steht für „Web Content Accessibility Guidelines“, auf Deutsch etwa „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“. Stellen Sie es sich als weltweit anerkannte Prüfliste vor. Es gibt drei Stufen: A, AA und AAA. In der Praxis und in rechtlichen Diskussionen ist meist Stufe AA das Ziel. Die Richtlinien beruhen auf vier Grundsätzen: Inhalte müssen wahrnehmbar sein (sichtbar, hörbar), bedienbar (zum Beispiel per Tastatur), verständlich (klare Sprache, vorhersehbares Verhalten) und robust, also mit verschiedenen Hilfsmitteln zuverlässig nutzbar.

Ich muss gleich zu Beginn etwas klarstellen: Ein schönes Design ist nicht automatisch barrierefrei. Hellgrauer Text auf hellgrauem Grund sieht elegant aus, ist aber nicht lesbar. Ein stylisches Menü, das sich nur beim Darüberfahren mit der Maus öffnet, ist für jemanden ohne Maus eine verschlossene Tür. Barrierefreiheit ist keine Dekoration, die man am Ende auf das Design legt, sondern eine Art, die Seite von Anfang an zu denken.

Betrifft Sie das BFSG und der European Accessibility Act?

Die Europäische Union hat mit dem European Accessibility Act, kurz EAA, Vorgaben für bestimmte Produkte und Dienstleistungen beschlossen. In Deutschland wurde er durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, umgesetzt. Die Regeln gelten seit Ende Juni 2025. Im Blick stehen unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Onlineshops und andere Angebote, bei denen Verbraucher online etwas kaufen oder buchen, außerdem etwa bestimmte Verbraucherdienstleistungen im Bankbereich oder bei Personenverkehr.

Ob das Gesetz Sie persönlich betrifft, hängt davon ab, was Sie verkaufen, an wen Sie verkaufen und wie groß Ihr Unternehmen ist. Für sehr kleine Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, gibt es eine Ausnahme. Wie genau sie lautet und ob sie auf Ihren Fall passt, kann ich nicht sagen. Das sollte eine Fachperson prüfen. Klar ist nur: Wenn Sie Verbrauchern direkt über Ihre Website etwas verkaufen, ist das Thema nichts, was Sie mit „betrifft mich nicht“ abtun sollten. Wenn Sie dagegen ausschließlich an andere Unternehmen verkaufen oder gar nichts online abschließen lassen, kann die Lage anders aussehen. Auch das gehört zu der Klärung mit einem Juristen.

Die folgende Grafik ist ein einfacher Fragenablauf, mit dem Sie Ihre eigene Lage grob einordnen können. Sie ist keine rechtliche Entscheidung, sondern nur ein Startpunkt zum Nachdenken.

Einfacher Entscheidungsablauf: Betrifft die Barrierefreiheit Ihre Website und Ihren Onlineshop?

Wenn bei Ihnen „Ja“ herauskommt, ist es sinnvoll, den heutigen Zustand Ihrer Seite prüfen zu lassen, statt abzuwarten. Wenn „Nein“ herauskommt, lohnt sich Barrierefreiheit trotzdem, weil mehr Besucher Ihre Seite angenehm nutzen können.

Warum es sich auch ohne Gesetz lohnt

Auch unabhängig vom Gesetz hat Barrierefreiheit einen geschäftlichen Nutzen. Ihr Kunde ist vielleicht älter, liest sein Handy in der prallen Sonne oder kann gerade nicht genau hinsehen. Wenn Ihr Bestellformular nicht mit der Tastatur auszufüllen ist, brechen diese Menschen ab, bevor sie bestellen. Hinzu kommt: Barrierefreiheit und Auffindbarkeit in Suchmaschinen überschneiden sich an vielen Stellen. Eine saubere Überschriftenstruktur, Beschreibungen für Bilder und aussagekräftige Linktexte helfen dem Vorleseprogramm und genauso Google. Ich betrachte das nicht als Garantie, sondern als natürlichen Nebeneffekt.

Die häufigsten Probleme bei Onlineshops und Buchungsseiten

Wenn ich Websites prüfe, sehe ich immer wieder dieselben Dinge. Es sind selten komplizierte technische Fehler, meistens einfache Versäumnisse. Bei Onlineshops und Buchungsseiten fallen mir am häufigsten diese auf.

Erstens: Warenkorb und Kasse. Die Produktseite sieht gut aus, aber die Felder im Bestellformular haben kein Label. Das Vorleseprogramm sagt nur „Textfeld“, und der Nutzer weiß nicht, welche Angabe gefragt ist. Fehlermeldungen werden ausschließlich rot dargestellt, und wer Farben schlecht unterscheiden kann, erkennt nicht, was falsch ist. Zweitens: mehrsprachige Seiten, bei denen die Sprache nicht ausgezeichnet ist. Ist eine Seite auf Französisch, technisch aber als Deutsch gekennzeichnet, liest das Vorleseprogramm den französischen Text mit deutscher Aussprache vor, und niemand versteht ihn. Drittens: Produktbilder ohne Beschreibung. Wer das Bild nicht sehen kann, für den existiert das Produkt nicht.

Viertens: Cookie-Banner und Pop-ups. Das Fenster öffnet sich, aber der Tastaturfokus bleibt im Hintergrund, und der Nutzer kann es nicht schließen. Fünftens: Videos. Ein Werbefilm ohne Untertitel sagt einem gehörlosen Besucher gar nichts. Sechstens: kleine, kontrastarme Schrift. Und schließlich Linktexte wie „Mehr“ oder „Hier klicken“. Vorleseprogramme können alle Links einer Seite als Liste vorlesen, und wenn alle „hier klicken“ heißen, sagt keiner etwas aus.

Die folgende Tabelle fasst zusammen, was ich in Onlineshops häufig sehe, wen es trifft und wo es behoben wird.

Häufige Barrierefreiheitsprobleme in Onlineshops, wen sie betreffen und auf welcher Seite sie behoben werden

Beim Blick auf die Tabelle fällt auf, dass sich die Lösungen auf wenige zentrale Seiten konzentrieren: Startseite, Produktseite, Warenkorb und Kasse, Kontaktformular. Sie müssen nicht alles auf einmal beheben. Es ist oft sinnvoll, dort anzufangen, wo das Geld verdient wird.

Welche Seiten und Bereiche braucht eine barrierefreie Website?

Bei einer barrierefreien Website geht es weniger darum, neue Seiten hinzuzufügen, als darum, wie die vorhandenen aufgebaut sind. Trotzdem werden ein paar Seiten regelmäßig genannt. An erster Stelle steht eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Darin schreiben Sie, nach welchem Maßstab Ihre Seite erstellt wurde, welche Mängel Sie kennen und wie Sie jemand erreichen kann, der auf ein Problem stößt. Wie diese Erklärung genau aussehen muss, kann je nach Land und Fall unterschiedlich sein. Lassen Sie den Text deshalb unbedingt von einer Juristin oder einem Juristen prüfen. Ich helfe dabei, dass er technisch korrekt und gut lesbar ist.

Zweitens braucht es einen Kontaktweg. Wenn jemand auf Ihrer Seite auf eine Barriere stößt, muss er Ihnen unkompliziert Bescheid geben können. Eine E-Mail-Adresse oder ein schlichtes Formular reicht. Drittens sollten Hilfe- und FAQ-Bereiche, besonders zu Rückgabe und Lieferung, in einfacher, verständlicher Sprache geschrieben sein. Viertens: Wer in mehreren Ländern verkauft, braucht für jede Zielsprache eine eigene Seite mit korrekter Sprachauszeichnung.

Die folgende Grafik zeigt anhand einer Beispieladresse, wie eine barrierefreie Seite von oben nach unten aufgebaut ist.

Aufbau einer barrierefreien Produktseite: Sprunglink, klare Überschriften, Bilder mit Beschreibung und Formular mit Labels

Die Logik dieses Gerüsts ist einfach. Am Anfang der Seite steht ein Link, mit dem Tastaturnutzer das Menü überspringen und direkt zum Inhalt springen können. Dann folgt eine geordnete Überschriftenstruktur, Bilder mit Beschreibung und ein Formular, dessen Felder alle beschriftet sind. Nichts davon lässt Ihre Seite hässlicher aussehen. Es ordnet nur, wie sie gebaut ist.

Wie läuft das Projekt Schritt für Schritt ab?

Eine barrierefreie Website erstellen zu lassen kann auf zwei Wegen geschehen: durch den kompletten Neubau oder durch die Korrektur der bestehenden Seite. Was passt, hängt vom Alter der Seite und der technischen Grundlage ab. In beiden Fällen läuft die Arbeit ähnlich.

Der erste Schritt ist die Bestandsaufnahme. Ihre bestehende Seite wird sowohl mit automatischen Prüfwerkzeugen als auch von Hand angesehen. Das betone ich bewusst: Automatische Werkzeuge erkennen nur einen Teil der Probleme. Ein Tool sagt, ob eine Bildbeschreibung vorhanden ist, aber nicht, ob sie sinnvoll ist. Eine Bestellung nur mit der Tastatur zu versuchen oder sich die Startseite von einem Vorleseprogramm vorlesen zu lassen, muss man von Hand tun. Der zweite Schritt ist die Priorisierung: Was verhindert direkt Verkäufe, was kann warten?

Der dritte Schritt ist die Korrektur oder das neue Design. Ist die bestehende Seite in einem Zustand, in dem man sie reparieren kann, werden die Probleme einzeln behoben. Ist die Technik sehr alt oder das Design grundlegend problematisch, ist ein Neubau oft die gesündere Wahl. Der vierte Schritt ist der erneute Test: Mit denselben Methoden wird geprüft, ob die Korrekturen wirklich gewirkt haben. Der fünfte Schritt ist die Dokumentation: Was wurde getan, was bleibt offen, was kommt in die Erklärung zur Barrierefreiheit? Der sechste Schritt ist die Pflege, denn mit jedem neuen Produkt oder Beitrag kann die Barrierefreiheit wieder verloren gehen.

Schritte eines Barrierefreiheitsprojekts: Bestandsaufnahme, Priorisierung, Korrektur, erneuter Test und Dokumentation

Nichts an diesen Schritten ist geheimnisvoll. Wichtig ist die richtige Reihenfolge. Wer korrigiert, ohne zu wissen, was kaputt ist, verliert Zeit und Geld.

Zwei erfundene Beispielszenarien

Die folgenden zwei Szenarien sind vollständig erfunden. Sie beschreiben keine echte Firma und keine echte Person, sondern sollen nur zeigen, wie ein solches Projekt verlaufen kann.

Szenario 1: Ein kleiner Onlineshop für Heimtextilien

Nehmen wir an, ein kleines Unternehmen verkauft handgefertigte Heimtextilien. Vor einigen Jahren wurde mit einem fertigen Theme ein Onlineshop aufgebaut, der an Verbraucher in Deutschland, Österreich und Frankreich liefert. Die französische Version funktioniert wie eine automatische Übersetzung der deutschen Seite. Die Inhaberin erfährt von dem Thema, als ein Käufer eine Frage zur Barrierefreiheit stellt.

Beim ersten Blick zeigt sich Folgendes: Die französischen Seiten sind technisch als Deutsch gekennzeichnet, die Produktbilder haben keine Beschreibung, die Felder im Warenkorb haben als Beschriftung nur einen blassen Text im Feld selbst, und Fehlermeldungen erscheinen nur in Rot. Der Weg ist klar: Zuerst wird die Sprachauszeichnung korrigiert, danach werden Warenkorb und Kasse per Tastatur bedienbar gemacht, und die Bilder bekommen sinnvolle Beschreibungen. Das Theme wird nicht komplett ausgetauscht, nur die problematischen Bereiche werden überarbeitet. Zum Schluss kommt eine Erklärung zur Barrierefreiheit dazu, deren Text die Juristin gegenliest. In diesem Szenario ist die Arbeit deutlich enger und gezielter als ein kompletter Neubau.

Szenario 2: Eine Buchungsseite für Ferienunterkünfte

Im zweiten erfundenen Beispiel betreibt ein Anbieter von Ferienunterkünften eine Buchungsseite. Die Technik ist alt, der Kalender ist darauf ausgelegt, mit der Maus angeklickt zu werden, und ein Datum per Tastatur zu wählen ist nicht möglich. Auf dem Handy sind die Schaltflächen sehr klein. Außerdem haben die Werbevideos keine Untertitel.

Hier würde die Korrektur der bestehenden Seite bedeuten, den Kalender komplett neu zu schreiben. Und weil die Technik so alt ist, wäre es riskant, mit Flickwerk weiterzumachen. Sinnvoll ist deshalb ein Neubau mit Barrierefreiheit von Anfang an. Der Buchungsablauf wird neu entworfen, die Datumswahl funktioniert auch mit der Tastatur, die Videos bekommen Untertitel, und mehrsprachige Seiten werden mit der richtigen Sprachauszeichnung veröffentlicht. Der Aufwand ist größer, aber am Ende hat der Anbieter nicht nur weniger rechtliche Sorgen, sondern auch eine Seite, die auf dem Handy angenehmer zu bedienen ist. Zeit und Budget wachsen mit dem Umfang.

Vergleich von kleinem und großem Umfang bei Barrierefreiheit: bestehende Seite reparieren oder neu bauen

Der Vergleich zeigt den Unterschied im Vorgehen zwischen beiden Szenarien. Welche Variante zu Ihnen passt, kann ich nicht sagen, ohne Ihre Seite gesehen zu haben. Im ersten Gespräch zeigt sich aber meistens schon, in welche Richtung es geht.

Vorsicht bei „Mit einer Zeile Code barrierefrei“

Im Internet finden Sie Lösungen, die versprechen: „Fügen Sie dieses Plugin ein, und Ihre Seite ist automatisch barrierefrei.“ Meist handelt es sich um Werkzeuge, die in einer Ecke der Seite ein kleines Symbol einblenden. Dieses Symbol kann die Schrift vergrößern oder Farben ändern und manchen Nutzern helfen. Aber es behebt nicht die eigentlichen Probleme unter der Oberfläche: Formulare ohne Labels, Menüs, die mit der Tastatur nicht funktionieren, eine falsche Überschriftenstruktur. Menschen, die ein Vorleseprogramm nutzen, haben ohnehin ihre eigenen Hilfsmittel. Solche Plugins helfen ihnen oft nicht und können im ungünstigen Fall sogar stören.

Ob solche Werkzeuge rechtlich als ausreichend gelten, kann ich ebenfalls nicht verbindlich sagen. Das sollten Sie bei einer Juristin oder einem Juristen klären. Meine praktische Einschätzung: Ein solches Plugin ersetzt die Lösung des Problems nicht, höchstens ergänzt es sie. Die echte Lösung ist, den Code und das Design der Seite selbst zu korrigieren.

Vergleich eines fertigen Barrierefreiheits-Plugins mit der Korrektur der Website selbst

Die Lehre daraus ist einfach: Fragen Sie bei jedem Versprechen einer Abkürzung, was genau gelöst wird und was nicht. Bleibt die Antwort unklar, seien Sie vorsichtig.

Die wichtigsten Punkte zum Selbstcheck

Die vollständigen Richtlinien sind lang. Aber es gibt ein paar Grundfragen, die Sie sich als Inhaber beim Blick auf die eigene Seite stellen können. Sie ersetzen keine Prüfung, helfen Ihnen aber einzuschätzen, wo Sie stehen.

Können Sie die Maus beiseitelegen und sich nur mit der Tab-Taste auf der Tastatur durch die Seite bewegen? Sehen Sie dabei einen sichtbaren Rahmen, der zeigt, auf welchem Element Sie gerade sind? Haben Ihre Bilder eine kurze Beschreibung dessen, was sie zeigen? Steht bei jedem Formularfeld ein dauerhaftes Label darüber oder daneben? Gibt es genug Farbunterschied zwischen Schrift und Hintergrund? Haben Ihre Videos Untertitel? Ist die Sprache der Seite korrekt angegeben? Wenn Sie bei mehreren dieser Fragen „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ sagen, spart ein professioneller Blick Zeit.

Grundfragen, mit denen Sie Ihre eigene Website schnell auf Barrierefreiheit prüfen können

Diese Liste ist ein Anfang. Bei einer Prüfung gehe ich viel detaillierter vor, Seite für Seite und Gerät für Gerät, aber für den ersten Schritt zeigt schon diese Liste, wo Sie stehen.

Häufige Fehler

Ich zähle hier die Fallen auf, in die Unternehmen tappen, weil sich die meisten vermeiden lassen.

Der erste Fehler ist, Barrierefreiheit ganz ans Ende zu schieben. Die Seite ist fertig und online, und dann heißt es „machen wir sie noch barrierefrei“, und alles wird erneut angefasst. Von Anfang an mitzudenken ist viel günstiger und einfacher. Der zweite Fehler ist, nur auf das automatische Tool zu vertrauen. Das Tool zeigt eine Punktzahl, etwa „100 von 100“, aber diese Zahl heißt nicht, dass die Seite wirklich benutzbar ist. Der dritte Fehler ist, nur die Startseite anzusehen. Die eigentlichen Probleme tauchen meist in Warenkorb, Kasse, Kundenkonto und Kontaktformular auf. Der vierte Fehler ist, bei übersetzten Seiten die Sprachauszeichnung zu vergessen. Der fünfte Fehler ist, die Erklärung zur Barrierefreiheit aus einer Vorlage zu kopieren. Eine Erklärung, die Eigenschaften behauptet, die Ihre Seite nicht hat, kann schlechter sein als gar keine. Der sechste Fehler ist, nach dem Start bei neuen Inhalten die Regeln zu vergessen: Das neue Bild bekommt keine Beschreibung, das neue Video wird ohne Untertitel hochgeladen.

Häufige Fehler bei der Arbeit an der Barrierefreiheit

Die meisten dieser Fehler entstehen aus Gewohnheit, nicht aus Nachlässigkeit. Mit einem ordentlichen Ablauf und einer kleinen internen Checkliste lassen sich die meisten vermeiden.

Was Sie selbst tun können und wann Sie Unterstützung brauchen

Manches können und sollten Sie selbst tun. Jedem neu hochgeladenen Bild eine sinnvolle Beschreibung geben, Videos mit Untertiteln versehen, Linktexte so schreiben, dass sie sagen, wohin sie führen, statt „hier klicken“, Texte einfach und kurz halten und Überschriften in der richtigen Reihenfolge verwenden: All das liegt in Ihrer Hand. In den meisten Redaktionssystemen sind die passenden Felder schon vorhanden, sie werden nur nicht ausgefüllt.

Fachliche Hilfe brauchen Sie dagegen in diesen Fällen: wenn Ihre Formulare, Menüs oder Ihr Warenkorb nicht mit der Tastatur bedienbar sind, wenn das Theme oder die technische Grundlage Ihrer Seite grundlegende Mängel hat, wenn Sie regelmäßig an Verbraucher verkaufen und sich wegen der Rechtslage Sorgen machen oder wenn Sie mehrsprachig veröffentlichen. Das sind Aufgaben, die Eingriffe in Code und Design erfordern. Auf der rechtlichen Seite brauchen Sie weiterhin einen Juristen. Fragen wie „Welche Regel gilt für mich?“ oder „Was gehört in die Erklärung?“ gehören nicht in mein Fach.

Der rote Faden ist dieser: Verschaffen Sie sich zuerst mit Ihrer eigenen Checkliste einen Eindruck und sprechen Sie dann je nach Ernst der Lage mit einer Fachperson. Manchmal zeigt schon ein halbstündiger Blick, dass die Seite besser dasteht als gedacht, oder eben, wo das Problem liegt.

Was die Kosten bestimmt

Ich nenne keine Zahlen, weil sich zwei Websites nicht vergleichen lassen. Ich kann aber offen sagen, was die Kosten treibt, damit Sie eingehende Angebote einordnen können.

Der erste Faktor ist die Größe der Seite und die Vielfalt der Seitenvorlagen. Eine Website mit hundert Seiten, die alle auf denselben drei Vorlagen beruhen, ist leichter zu korrigieren als eine mit hundert Seiten in unterschiedlichem Aufbau. Der zweite Faktor ist die technische Grundlage: Ein modernes, sauber gebautes Theme zu korrigieren macht deutlich weniger Arbeit als ein altes, komplexes System. Der dritte Faktor sind interaktive Bausteine. Buchungskalender, Produktfilter und mehrstufige Kassen sind die aufwendigsten Stellen. Der vierte Faktor ist die Zahl der Sprachen, denn jede Sprache braucht korrekte Auszeichnung und eine Prüfung der Inhalte. Der fünfte Faktor ist der Umfang an Video- und Audioinhalten, da Untertitel und Transkripte Zeit kosten.

Der letzte Faktor ist, ob die Arbeit einmalig oder fortlaufend erfolgt. Zwischen einer einmaligen Prüfung samt Korrektur und regelmäßigen Kontrollen, während die Seite wächst, besteht ein Unterschied. Fragen Sie beim Angebot: Welche Seiten werden geprüft, mit welcher Methode wird getestet, und was bekomme ich am Ende geliefert? Wenn es darauf keine Antworten gibt, ist das Angebot unklar, egal wie hoch der Preis ist.

Typischer Zeitplan eines Barrierefreiheitsprojekts: Erstgespräch, Prüfung, Korrektur, Test und Übergabe

Auch der Zeitplan dehnt oder verkürzt sich mit dem Umfang. Die Grafik zeigt einen typischen Ablauf, aber die Dauer Ihres Projekts kann ich nicht nennen, ohne Ihre Seite gesehen zu haben.

Wie sehen KI-Assistenten und Suchmaschinen Barrierefreiheit?

Zum Schluss ein Punkt, nach dem oft gefragt wird. KI-Assistenten und Suchmaschinen lesen Ihre Seite auf einem ähnlichen Weg wie ein Vorleseprogramm: Sie lesen Überschriften, Linktexte, Bildbeschreibungen und die Struktur der Seite. Eine ordentliche Überschriftenfolge, aussagekräftige Linktexte und beschriebene Bilder können dazu beitragen, dass der Inhalt Ihrer Seite richtig verstanden wird. Dass dadurch eine bestimmte Platzierung entsteht, kann ich nicht versprechen. Aber ein lesbarer, geordneter Inhalt dient sowohl Menschen als auch Maschinen.

Beispielhafte Antwort eines KI-Assistenten auf die Frage, wie eine barrierefreie Website aussieht

Die Antwort in der Grafik ist erfunden und keine echte Ausgabe eines Assistenten. Sie soll nur zeigen, wie kurze, klare Information aussieht.

So arbeite ich mit Ihnen

Ich arbeite allein, die Person, die mit Ihnen spricht, ist also auch die Person, die die Arbeit macht. Meistens läuft es so: Zuerst sprechen wir über Ihre Seite und Ihre Zielmärkte. Danach sehe ich mir die bestehende Seite von Hand und mit Werkzeugen an und lege Ihnen schriftlich dar, was korrigiert werden sollte. Ob Reparatur oder Neubau sinnvoller ist, erkläre ich mit Begründung. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Sobald wir arbeiten, zeige ich Ihnen offen, was erledigt ist und was noch offen bleibt. Ich garantiere weder ein bestimmtes Ergebnis noch rechtliche Konformität, denn das kann niemand ehrlich versprechen. Was ich tue, ist, Ihre Website tatsächlich benutzbar zu machen und Unterlagen wie die Erklärung zur Barrierefreiheit so vorzubereiten, dass Ihr Jurist sie prüfen kann.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für jeden Onlineshop?

Das Gesetz richtet sich auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden, und dazu gehört der Verkauf über das Internet. Ob es auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, hängt unter anderem von Ihrer Größe und davon ab, was Sie anbieten. Deshalb empfehle ich Ihnen, eine juristische Einschätzung einzuholen.

Was ist WCAG, und welche Stufe sollte ich anstreben?

WCAG sind international anerkannte Richtlinien für die Barrierefreiheit von Websites. Es gibt drei Stufen: A, AA und AAA. Im geschäftlichen Umfeld und in rechtlichen Diskussionen wird meist Stufe AA angestrebt. Welche Version und Stufe für Sie nötig ist, lassen Sie sich bitte von Ihrem Juristen bestätigen.

Reicht es, ein Barrierefreiheits-Plugin einzubauen?

Allein reicht es meistens nicht. Plugins können einzelne Einstellungen wie die Schriftgröße anbieten, beheben aber weder fehlende Labels noch Menüs, die mit der Tastatur nicht funktionieren. Ob das rechtlich ausreicht, kann ich nicht verbindlich sagen. Diese Frage klären Sie am besten mit einer Juristin oder einem Juristen.

Soll ich meine bestehende Seite reparieren oder neu bauen lassen?

Das hängt von der technischen Grundlage und der Tiefe der Probleme ab. Eine moderne, sauber gebaute Seite lässt sich meist reparieren. Bei alter, komplizierter Technik, besonders bei interaktiven Bereichen wie Kasse und Buchung, ist ein Neubau oft gesünder. Das sage ich Ihnen mit Begründung, nachdem ich Ihre Seite gesehen habe.

Verbessert eine barrierefreie Website mein Google-Ranking?

Das kann ich nicht garantieren. Eine saubere Überschriftenstruktur, aussagekräftige Linktexte und beschriebene Bilder können Suchmaschinen helfen, Ihre Seite zu verstehen, aber die Platzierung hängt von vielen Faktoren ab. Der bessere Blick ist, Barrierefreiheit nicht für das Ranking zu machen, sondern damit Ihre Kunden die Seite angenehm nutzen können.

Ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit Pflicht, und was gehört hinein?

In manchen nationalen Regelungen wird sie verlangt. Ob sie für Sie Pflicht ist und wie sie aussehen soll, fragen Sie bitte eine Juristin oder einen Juristen. In der Praxis enthält sie, nach welchem Maßstab Sie gearbeitet haben, die bekannten Mängel und einen Weg für Rückmeldungen. Wichtig ist, nichts zu behaupten, was Ihre Seite nicht hat.

Wie lange dauert das Ganze?

Das hängt vom Umfang ab. Bei einer kleinen, sauber gebauten Seite kann eine eng begrenzte Korrektur kurz sein, bei einer mehrsprachigen, interaktiven Seite dauert ein Neubau länger. Eine konkrete Dauer nenne ich erst, nachdem ich Ihre Seite angesehen habe.

Muss ich die Seite nach dem Start weiter pflegen?

Ja, sie braucht regelmäßige Aufmerksamkeit. Mit jedem neuen Produkt, Bild, Video oder jeder neuen Seite kann die Barrierefreiheit verloren gehen. Deshalb ist es sinnvoll, dass alle, die Inhalte einstellen, einer einfachen Checkliste folgen und gelegentlich eine Gesamtprüfung stattfindet.

Wenn Sie gemeinsam einschätzen möchten, ob Ihre Website bereit ist, melden Sie sich über meine Seite zur Website-Erstellung bei mir. Ich höre mir Ihre Lage an und sage Ihnen ehrlich, wo man sinnvoll anfängt.

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