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Google-Unternehmensprofil gehört jemand anderem: Was tun?

Ihr Google-Unternehmensprofil wird von jemand anderem verwaltet? So erkennen Sie es, fordern Inhaberschaft an und behalten den Zugriff künftig selbst.

Eines Morgens suchen Sie Ihren Betrieb bei Google. Die Telefonnummer stimmt nicht, die Öffnungszeiten sind veraltet, und beim Korrigieren heißt es, Sie hätten keine Berechtigung, den Eintrag zu verwalten. Oder Sie merken plötzlich, dass das Profil, das ein früherer Mitarbeiter angelegt hat, immer noch an dessen private E-Mail-Adresse gebunden ist.

Das passiert ständig. Die Person, die das Profil angelegt hat, ist aus dem Unternehmen ausgeschieden, die Zusammenarbeit mit einer alten Agentur ist beendet, oder der Vorbesitzer des Geschäfts hat das Konto mitgenommen. Böse Absicht steckt meist nicht dahinter, es wurde schlicht vergessen. Viele suchen dann nach „google unternehmensprofil übernehmen“. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, wie Sie das erkennen, welche allgemeinen Schritte es für die Inhaberschaft gibt und wie Sie verhindern, dass es noch einmal passiert.

Woran erkennen Sie, dass jemand anderes Ihr Profil kontrolliert?

Hellhörig sollten Sie bei diesen Anzeichen werden:

  • Beim Bearbeiten erscheint eine Meldung, dass Sie keinen Zugriff haben.
  • Ihr Eintrag bei Google bietet „Dieses Unternehmen verwalten“ oder Ähnliches an, aber Ihr eigenes Konto kann das Profil nicht steuern.
  • Telefonnummer, Adresse oder Fotos ändern sich, ohne dass Sie etwas getan haben.
  • Jemand, den Sie nicht kennen, antwortet auf Ihre Bewertungen.

Die erste Frage lautet: Wer hat das Profil angelegt? Die Antwort liegt oft näher, als man denkt. Denken Sie an frühere Mitarbeitende, an die Person, die Ihre Website oder Ihre Werbung betreut hat, vielleicht sogar an Ihre Buchhaltung. Dort zuerst nachzufragen, ist meist der schnellste Weg.

Zuerst der freundliche Weg: den Inhaber ansprechen

Wenn Sie wissen, wer das Profil hält, bitten Sie darum, Ihnen Verwaltungsrechte zu geben. Dafür gibt es bei Google einen normalen Ablauf. Der aktuelle Inhaber kann Sie als Verwalter hinzufügen und Ihnen anschließend die Inhaberschaft übertragen. Das Passwort muss dafür niemand weitergeben, und es ist sogar besser, wenn es nicht geschieht.

Eine kurze, klare Nachricht genügt: „Ich möchte unser Google-Profil künftig selbst verwalten. Könnten Sie mich als Verwalter hinzufügen?“ Wenn Sie mit einer Agentur gearbeitet haben, schauen Sie in Ihren Vertrag. Das Profil sollte Ihrem Unternehmen gehören, nicht der Agentur.

Niemand antwortet: die Inhaberschaft anfordern

Wenn Sie den Inhaber nicht finden oder er nicht reagiert, erlaubt Google eine Anfrage auf Inhaberschaft. Bildschirme und Schaltflächen ändern sich mit der Zeit, deshalb beschreibe ich keine einzelnen Klicks, aber der grobe Ablauf sieht so aus:

  1. Sie suchen Ihren Unternehmenseintrag bei Google.
  2. Sie fordern die Inhaberschaft mit Ihrem eigenen Google-Konto an.
  3. Google verlangt eine Bestätigung, dass der Betrieb wirklich Ihnen gehört. Je nach Fall ist das ein Anruf, eine E-Mail, eine Postkarte oder eine Videoprüfung.
  4. Der bisherige Inhaber erhält eine Benachrichtigung. Widerspricht er innerhalb einer bestimmten Frist nicht, geht die Verwaltung an Sie über.
  5. Widerspricht er, dauert es länger, und Google kann weitere Nachweise verlangen.

Hilfreich sind Unterlagen, die zeigen, dass der Betrieb echt ist: eine Gewerbeanmeldung, ein Foto Ihres Firmenschilds, eine Rechnung auf den Namen des Betriebs. Welche Nachweise Google akzeptiert, steht in den eigenen Richtlinien. Einen festen Zeitraum oder ein Ergebnis kann ich nicht versprechen.

Was Sie in der Wartezeit tun können

Das Verfahren kann Tage oder sogar Wochen dauern. In der Zwischenzeit zeigt Ihr Betrieb womöglich weiter falsche Angaben. Tun Sie Folgendes:

  • Halten Sie Ihre Website aktuell. Stimmen Telefonnummer, Adresse und Zeiten dort, erreicht Sie die Kundschaft wenigstens darüber.
  • Aktualisieren Sie Ihre Social-Media-Profile mit den richtigen Angaben.
  • Schlagen Sie Korrekturen vor. Bei Karteneinträgen kann jeder eine Änderung vorschlagen. Das ist nicht schnell, hilft aber manchmal.
  • Führen Sie Notizen. Wann haben Sie wen angeschrieben, was wurde geantwortet? Diese Aufzeichnungen helfen später.
  • Melden Sie Missbrauch. Wenn jemand absichtlich falsche Angaben einträgt, machen Sie einen Screenshot und melden Sie es Google.

Noch ein Hinweis: Legen Sie nicht ein zweites Profil für denselben Betrieb an. Das löst das Problem nicht und macht es oft schlimmer, weil ein doppelter Eintrag entsteht.

Sobald die Inhaberschaft bei Ihnen liegt, prüfen Sie das gesamte Profil von oben bis unten: Adresse, Telefon, Zeiten, Leistungen, Fotos und Antworten auf Bewertungen. Korrigieren Sie, was der frühere Verwalter hinterlassen hat und nicht mehr stimmt, und entfernen Sie Personen aus der Zugriffsliste, die Sie nicht kennen.

Nie wieder den Zugriff verlieren: Inhaberschaft im eigenen Konto

Hier liegt die eigentliche Lehre. Inhaber des Profils sollte Ihr eigenes Google-Konto sein, eines, das nicht verschwindet, wenn jemand geht. Nicht die private E-Mail einer Mitarbeiterin und nicht der Sammelzugang einer Agentur.

Eine praktische Aufteilung sieht so aus:

Wer? Welche Rolle?
Sie (Inhaberin oder Inhaber) Inhaber
Die Person, die Ihre Website oder Ihr Profil betreut Verwalter
Empfang oder Mitarbeitende, die Bewertungen beantworten Verwalter oder eine eingeschränkte Rolle

Die Regel ist einfach: Die Inhaberschaft bleibt bei Ihnen, andere bekommen nur Verwalterrechte. Endet eine Zusammenarbeit, entfernen Sie die Person aus der Liste und verlieren nichts. Geben Sie das Passwort Ihres Inhaberkontos nie weiter, fügen Sie Personen stattdessen mit deren eigenem Konto hinzu. Hilfreich ist außerdem, für das Inhaberkonto die Bestätigung in zwei Schritten zu aktivieren und eine zweite Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu hinterlegen.

Wenn Sie eine Agentur oder eine freie Fachkraft beauftragen, sagen Sie gleich zu Beginn: „Das Profil bleibt in meinem Konto, Sie werden als Verwalter hinzugefügt.“ Wer seriös arbeitet, hat damit kein Problem.

Häufige Fragen

Was, wenn die alte Agentur das Profil nicht zurückgibt?

Das Profil sollte Ihrem Unternehmen gehören. Bitten Sie zuerst schriftlich darum, als Verwalter hinzugefügt zu werden oder die Inhaberschaft zu erhalten. Kommt keine Antwort, können Sie den beschriebenen Weg der Inhaberschaftsanfrage gehen. Bei Streit über den Vertrag sprechen Sie mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Ich habe ein Geschäft übernommen, das Profil ist beim Vorbesitzer geblieben. Was nun?

Nehmen Sie Kontakt zum Vorbesitzer auf und bitten Sie um die Übertragung. Erreichen Sie ihn nicht, fordern Sie die Inhaberschaft an und belegen Sie mit Unterlagen, dass der Betrieb jetzt Ihnen gehört. Welche Unterlagen sinnvoll sind, sagt Ihnen auch Ihre Steuerberatung.

Wie lange dauert eine Anfrage auf Inhaberschaft?

Eine feste Dauer kann ich nicht nennen. Sie reicht je nach Bestätigungsweg und Reaktion des aktuellen Inhabers von Tagen bis zu Wochen. Bis dahin ist es die sicherste Vorkehrung, die Angaben auf Ihrer Website korrekt zu halten.

Soll ich der Person, die das Profil betreut, die Inhaberschaft geben?

Nein. Für die meisten Aufgaben reichen Verwalterrechte. Bleibt die Inhaberschaft bei Ihnen, müssen Sie am Ende der Zusammenarbeit niemanden um Erlaubnis bitten.

Fazit

Ein Profil in fremden Händen ist ärgerlich, aber lösbar. Finden Sie heraus, wer es angelegt hat, versuchen Sie zuerst den freundlichen Weg und gehen Sie andernfalls zur Anfrage auf Inhaberschaft über. Die dauerhafte Lösung ist, die Inhaberschaft in Ihr eigenes Konto zu holen und anderen nur Verwalterrechte zu geben. Wenn ich Ihr Profil aufräumen, aktuell halten und so einrichten soll, dass Sie es nicht noch einmal verlieren, schreiben Sie mir über die Seite zu meinem lokalen SEO.

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