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Neue Website gefällt mir nicht: Was kann ich tun?

Gefällt Ihnen Ihre neue Website nicht? So machen Sie aus dem Bauchgefühl eine konkrete Liste, prüfen Ihr Nachbesserungsrecht und entscheiden sinnvoll.

Sie haben wochenlang gewartet. Der Webdesigner sagte „fertig“, schickte Ihnen den Link, Sie haben ihn geöffnet, und etwas in Ihnen sackte ab. Die Farben passen nicht zu Ihrem Betrieb, die Texte klingen nicht nach Ihnen, und auf dem Handy stimmt irgendetwas nicht. Was genau falsch ist, können Sie aber nicht sagen. Der Satz „Meine neue Website gefällt mir nicht“ geht Ihnen im Kopf herum, und Sie wissen nicht, wie Sie ihn dem Ersteller vermitteln sollen.

Dieses Gefühl ist sehr häufig, und oft ist es berechtigt. Ein bloßes „gefällt mir nicht“ gibt dem Webdesigner aber nichts an die Hand. In diesem Beitrag zeige ich, wie Sie Ihre Unzufriedenheit in konkrete Punkte übersetzen, wie Sie die vereinbarten Änderungsrunden prüfen, wie Sie das Gespräch führen und wie Sie entscheiden, ob nachgebessert oder neu gemacht wird.

Zuerst: aus „gefällt mir nicht“ eine Liste machen

Unzufriedenheit hat meist drei Quellen: Aussehen, Inhalt und Funktion. Wenn Sie wissen, welche es ist, ist das Gespräch schon halb gelöst. Schreiben Sie diese Fragen auf und gehen Sie damit jede Seite durch:

  • Aussehen: Spiegeln Farben, Schrift und Fotos meinen Betrieb wider? Wie wirkt die Seite neben der Konkurrenz?
  • Inhalt: Sprechen die Texte meine Kundschaft an, oder sind es allgemeine Sätze, die jeder schreiben könnte? Stimmen Adresse, Öffnungszeiten, Telefonnummer und Leistungen?
  • Funktion: Lässt sich die Seite auf dem Handy bequem öffnen? Erreiche ich den Termin- oder Anrufknopf mit zwei Fingertipps? Laden Seiten langsam?

Formulieren Sie pro Punkt einen Satz: „Das Foto auf der Startseite ist ein Stockfoto, nicht unsere Praxis.“ „Auf der Leistungsseite fehlen zwei meiner Leistungen.“ „Auf dem Handy muss ich nach unten scrollen, um den Kontaktknopf zu finden.“ Diese drei Sätze sind viel mehr wert als ein „gefällt mir nicht“.

Geschmack oder echtes Problem?

Unterscheiden Sie ehrlich noch etwas. „Ich hätte lieber Grün statt Blau“ ist Geschmackssache. „Kunden finden meine Telefonnummer nicht“ ist ein Problem, das Sie Aufträge kostet. Beides zählt, aber nicht gleich viel. Teilen Sie Ihre Liste in „schadet meinem Geschäft“ und „meine Vorlieben“ und bringen Sie zuerst die erste Gruppe zum Webdesigner.

Schauen Sie in Ihre Vereinbarung

Zu Beginn gab es ein Angebot, einen Vertrag oder zumindest einen schriftlichen Austausch. Öffnen Sie ihn jetzt und achten Sie auf Folgendes:

  1. Wie viele Änderungsrunden sind enthalten? Bei vielen Projekten wird eine bestimmte Zahl von Korrekturschleifen vereinbart.
  2. Was gehört zum Umfang? Sind Texte, Fotos, Seitenanzahl und Handyansicht schriftlich genannt?
  3. Wie ist die Abnahme geregelt? Gilt das Werk mit Ihrer Freigabe als abgenommen oder erst mit dem Livegang?
  4. Haben Sie eine Phase freigegeben? Wenn Sie einen Entwurf bestätigt haben, kann eine grundlegende Änderung danach als Zusatzaufwand gelten.

Lesen Sie diese Punkte wie eine gewöhnliche geschäftliche Vereinbarung, nicht als Rechtsauskunft. Gibt es keinen Vertrag oder ist er unklar und das Projekt groß, ist der Rat einer Juristin oder eines Juristen sinnvoll. In den meisten Fällen lässt sich die Sache jedoch durch ein offenes Gespräch klären, ohne dass ein rechtlicher Schritt nötig wird.

Wie Sie mit dem Webdesigner sprechen

Der Ton des Gesprächs bestimmt das Ergebnis. Ein paar praktische Hinweise:

  • Beschreiben, nicht anklagen. Statt „das ist alles falsch“ sagen Sie: „An diesen drei Stellen wurden meine Erwartungen nicht erfüllt.“
  • Schriftlich senden. Schicken Sie Ihre Liste per E-Mail oder Nachricht. Mündlich Gesagtes wird vergessen, eine schriftliche Liste schützt beide Seiten.
  • Beispiele zeigen. Zwei, drei Seiten, die Ihnen gefallen, oder ein Bild, das Ihnen zusagt, sind klarer als tausend Worte. Es geht nicht ums Kopieren, sondern um die Richtung.

Ein vernünftiger Webdesigner nimmt Ihre Liste ernst. Wenn bei einem meiner Projekte die Erwartung des Kunden nicht getroffen wurde, möchte ich zuerst genau verstehen, was nicht passt, denn dasselbe Missverständnis in der nächsten Runde zu wiederholen nützt niemandem.

Nachbessern oder neu machen?

Die Entscheidung hängt davon ab, was auf Ihrer Liste steht.

Was überwiegt auf Ihrer Liste? Wahrscheinlicher Weg
Farben, Fotos, Schriftgröße, einzelne Texte Eine Korrekturrunde genügt
Fehlende oder falsche Angaben Nachbessern, schnell erledigt
Menü, Seitenaufbau, Nutzung auf dem Handy Größere Überarbeitung, manchmal neuer Aufbau
Seite erklärt den Betrieb falsch, falsche Zielgruppe Neu planen
Technische Basis langsam, störanfällig, nicht aktualisierbar Neuaufbau kann in Frage kommen

Als Faustregel gilt: Liegen die Probleme an der Oberfläche, bessern Sie nach; liegen sie im Fundament, denken Sie über einen Neuaufbau nach. Oberflächenprobleme löst man mit Farbe, Fundamentprobleme mit einem neuen Plan. Ein Neuanfang klingt verlockend, kostet aber Zeit und Kraft, gehen Sie ihn also nicht für etwas, das eine Korrektur löst. Ist dagegen das Fundament falsch, bleibt jede Korrektur darauf kurzlebig.

Damit es nicht noch einmal passiert

Welchen Weg Sie auch wählen, klären Sie beim nächsten Mal von Anfang an Folgendes:

  • Für wen ist die Seite? Beschreiben Sie schriftlich, wer Ihre Kundschaft ist und wonach sie sucht.
  • Was soll die Seite leisten? Das Telefon klingeln lassen, Termine bringen oder Vertrauen schaffen? Das Ziel sollte in einen Satz passen.
  • Zwischenfreigaben. Verlangen Sie Freigaben in Schritten: erster Entwurf, Seitenstruktur, Endfassung. Alles erst am Ende zu sehen, ist die Quelle von Überraschungen.
  • Echte Inhalte. Eigene Fotos und eigene Sätze sollten früh bereitliegen. Platzhaltertexte, die später gefüllt werden, sind der häufigste Grund, warum eine Seite „nicht nach mir aussieht“.
  • Schriftlicher Umfang. Wie viele Korrekturrunden, welche Seiten, wer liefert was: Halten Sie alles schriftlich fest.

Häufige Fragen

Darf ich die Zahlung stoppen, weil mir die Seite nicht gefällt?

Das hängt von Ihrem Vertrag und dem Umfang der geleisteten Arbeit ab. Melden Sie Ihre Kritik zuerst schriftlich und nutzen Sie Ihr Recht auf Nachbesserung. Wächst der Streit, holen Sie juristischen Rat ein.

Was, wenn der Webdesigner sagt: „Sie haben es doch freigegeben“?

Schauen Sie gemeinsam, was Sie in welcher Phase freigegeben haben. Hat sich nach dem Entwurf etwas geändert oder wurde etwas nie gezeigt, belegen Sie es mit einem Beispiel. Oft war das, was Sie freigegeben haben, ein Entwurf und nicht die Endfassung.

Kann ich zu jemand anderem wechseln?

Ja, aber klären Sie vorher, wem Website und Domain gehören. Die Zugangsdaten sollten bei Ihnen liegen. Bevor Sie wechseln, ist eine Korrekturrunde mit dem bisherigen Webdesigner meist der gesündere Weg.

Meine Seite sieht gut aus, bringt aber keine Kunden. Zählt das auch als Unzufriedenheit?

Das ist ein eigenes Thema. Gut aussehen und Kunden bringen sind zwei verschiedene Dinge. Dann muss man prüfen, ob die Seite bei Google gefunden wird und was Besucher auf ihr tun.

Fazit

Sie müssen nicht mit einer Seite leben, die Ihnen nicht gefällt, aber Sie müssen auch nicht im Zorn entscheiden. Machen Sie aus der Unzufriedenheit Punkte, lesen Sie Ihre Vereinbarung und führen Sie ein ruhiges, schriftliches Gespräch. Liegen die Probleme an der Oberfläche, bessern Sie nach; liegen sie im Fundament, wird die Entscheidung für einen Neuaufbau klar. Wenn Sie Ihre bestehende Seite gemeinsam mit mir ansehen möchten, um zu klären, was korrigiert und was erneuert werden sollte, erreichen Sie mich über meine Seite zum Website-Relaunch.

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